Vespa VNA1 Baujahr 1957 geteilter Lenker
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Piaggio | |
Farbe: | Grün | Modellbezeichnung: | Vespa |
Hubraum: | 125 | Typ: | VNA 1 |
Anzahl Gänge: | Dreiganggetriebe (manuell) |
Vespa VNA1 gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Verkaufe eine Vespa VNA 1 mit 125ccm Baujahr 1957 in grün. Das Blech hat einen guten Originalzustand und keine Durchrostungen, bis auf einen Steg. Hinter dem Kotflügel ist keine Welle zu sehen. Der O-Lack ist gut ersichtlich und laut meiner Meinung freilegbar. Die Vespa läuft,fährt,schaltet und leuchtet.Motor und Fahrgestellnummer sind Original.Teile laut Bild inkl. Schlüssel. Es sind keine Fahrzeugpapiere vorhanden man kann aber die Vespa nach einer leichten oder kompletten Restauration wieder Einzelgenehmigen und dann auch anmelden. Es ist ein Ausdruck der ital. Polizei vorhanden, das die Vespa nicht als gestohlen gemeldet ist . Selbstabholung innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auktion. Der Roller wird als Restaurationsobjekt angeboten, es kann keine Garantie oder Gewährleistung, oder Rückgaberecht übernommen werden! Schauen sie sich auch meine anderen Auktionen an!! Habe noch andere Vespas und Motoren zu verkaufen wenn sie etwas brauchen ein Mail an christian.vespa@aon.at
VIEL SPASS BEIM BIETEN!!! Auf Grund des neuen Gesetzes bei Gebrauchtwaren der für Privatverkäufer unverzichtbare Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Gewerbetreibenden tragbar sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Rückgabe ausgeschlossen!
VIEL SPASS BEIM BIETEN!!! Auf Grund des neuen Gesetzes bei Gebrauchtwaren der für Privatverkäufer unverzichtbare Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Gewerbetreibenden tragbar sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Rückgabe ausgeschlossen!