Yamaha FZR 1000 Exup 3LE Supersportler viele Extras sofort Einsatzbereit

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Marke: Yamaha
Hubraum: 1003 Modellbezeichnung: FZR 1000 Exup
Leistung: 107 Kw 145 Ps Typ: 3 LE
Anzahl Gänge: Fünfganggetriebe (manuell) Farbe: Rot
Startertyp: Elektrostarter Erstzulassungsdatum: 09.07.1990
Antriebsart: Kette Kilometerstand: 63000
Garantie (verbleibende Monate): Keine Garantie

Yamaha FZR 1000 gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Hallo.
Ich biete hier eine sofort einsatzbereite FZR 1000 Exup an.
Nur wegen plötzlichem Fahrzeugwechsel.
Baujahr   :09.07.1990  (schönstes FZR Modell)
Kilometerstand : ca. 63000
Bereifung  :Michelin 120 und 180
Offene Leistung - natürlich auch so eingetragen!! 107 Kw
Sonderausstattung   : Stahlflex Bremsleitungen vorne
                               
                                 höhergelegtes Heck, vorne Gabel tiefergelegt
                                 Griffheizung
                                 Sportauspuff  L&W Karbon mit E Prüfeichen
                                 tiefschwarz getönte Verkleidungsscheibe
                                 kleine Blinker  -  kein LED oder so Scheiße!
                                 Umbau auf 2x Abblendlicht
Vergaser gereinigt, neu abgedichtet und Synchronisierrt !!!  Zündkerzen erneuert.
Läuft sauber und zieht sehr gut durch. Macht irre Spaß,
ist nichts für Anfänger (145 Ps).
Tüv mache ich noch neu!!
Natürlich kann ich keinerlei Garantie geben, ist ja klar.
Ernstzunehmende Preisvorschläge nehme ich gerne entgegen!!!!
Bei Fragen oder sonstiges einfach schreiben.
Standort ist 33790 Halle/Westfalen bei Bielefeld.
Natürlich nur Abholung  --  Ich könnte sie eventuell auch zu Dir bringen??
Und hier zur Absicherung nach neuem Recht:
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Auktion als Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Laut geltendem EU-Recht muss dieser Zusatz in jeder Online-Auktion aufgeführt sein, sonst haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein Jahr für die verkaufte Ware. Hinweis: Gebote sind rechtsverbindlich! Der Bieter erklärt durch die Abgabe seines Gebotes verbindlich, dass es sich nicht um eine Scherzerklärung im Sinne des § 118 BGB handelt, sondern er tatsächlich bereit und auch wirtschaftlich in der Lage ist, die gebotene Summe zu entrichten.