Yamaha Majesty YP 250 DX
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Yamaha | |
Hubraum: | 250 | Modellbezeichnung: | Majesty DX |
Leistung: | 15 KW | Typ: | Motorroller |
Anzahl Gänge: | Automatik | Farbe: | Gelb |
Startertyp: | Elektrostarter | Metallic-Lackierung: | Ja |
Antriebsart: | Riemen | Erstzulassungsdatum: | 28.08.1998 |
HU / AU (Ablaufdatum): | 08.2016 | Kilometerstand: | 42300 |
Zusätzliche Ausstattungsmerkmale: | Koffer/Top-Case |
Yamaha Majesty gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Ich biete hier an: Yamaha Majesty YP 250 DX Der Roller war ein Sondermodell für den deutschen Markt, das es nur 1998 gab. Der Roller hat vorne und hinten Scheibenbremsen, verstellbare Federbeine (diese habe ich im letzten Jahr getauscht wg. Undichtigkeit), ebenso kam im letzten Jahr eine Gel-Batterie neu und auch der Antriebsriemen. Öl wurde Anfang diesen Jahres getauscht und auch der Ölfilter gereinigt. Der Roller hat momentan ca. 24300 km auf dem Tacho, da er noch genutzt wird, können noch ein paar dazu kommen. Der Roller hat ein paar optische Macken, er ist immerhin 16 Jahre alt, also kein Neufahrzeug erwarten. Die Kratzer auf dem letzten Bild kommen von der engen Garage. TÜV wird noch in den nächsten Tagen neu gemacht, ist also wie angegeben erst fällig im August 2016! Das Top Case ist inklusive, der Navi-Halter jedoch nicht. Der Roller wird abgegeben, wie auf den Bildern zu sehen, wird aber selbstverständlich vorher noch gewaschen! Versand kann natürlich auch gemacht werden, wenn der Käufer dieses organisiert! Dann bitte den gesamten Betrag vorab überweisen, ansonsten Barzahlung bei Abholung. Meine Wohnung ist mit Teppichboden versehen und ich brauche auch keine Schwiegermutter, Kamele oder sonstiges!!! Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Auch übernehme ich keine Garantie auf den abgelesenen Kilometerstand. Das Fahrzeug wird "so wie es ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind ! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.
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