Yamaha V Max, 1200ccm, Streetfighter, TÜV 3 2016 “dem Alter entsprechender, guter

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Artikelmerkmale Verkäufernotizen:
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“dem Alter entsprechender, guter Zustand”
Hersteller: Yamaha Anzahl Gänge: Fünfganggetriebe (manuell)
Typ: V-max Startertyp: Elektrostarter
Farbe: schwarz, weis Antriebsart: Kardan
Erstzulassungsdatum: 15.03.1995 HU / AU (Ablaufdatum): 03.2016
Kilometerstand: 31586 km Individuelle An- & Umbauteile: Rücklichter/Blinker, Sonderlackierung, Windschutz
Hubraum: 1200ccm Zusätzliche Ausstattungsmerkmale: Schutzteile/Sturzbügel, Sitzbezug/Einzelsitzbank
Leistung: 103 kw

Yamaha V Max, gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

 Verkaufe im Auftrag meines Vaters seine Yamaha V-max Bj. 1995.
Hat im März diesen Jahres neuen TÜV bekommen. 
Sie hat viele, sehr schöne Anbauteile bekommen die alle eingetragen sind.
Zur Leistungsentfaltung des Motorrades braucht man eigentlich nichts zu sagen, V-max eben.......
4 Zyl. V Motor, der ein Austauschmotor ist. Der Vorbesitzer hatte ihn bei 30 T km überholen lassen und er geht wirklich gut.
Da er nie recht viel gefahren ist , hat der AT-Motor höchstens 2500km Laufleistung in dem Moped.
Also ist die Tachokilometerleistung etwa identisch der des Motors.
Das Motorrad kann gerne und sollte vorher besichtigt werden, sodass keine nachträglichen Problem auftauchen, was ja leider häufiger der Fall ist!
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB.
Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben.
Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert.
Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.
Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.
Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
Auch übernehme ich keine Garantie oder Gewährleistung. Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten.
D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
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