Yamaha, XJ 600, EZ 04 1988 – fast Oldtimer,   49.280 km “Dem Alter entsprechend

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Artikelmerkmale Verkäufernotizen:
Gebraucht : Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.
“Dem Alter entsprechend normale Gebrauchsspuren (siehe Bilder).”
Marke: Yamaha Hubraum: 592
Modellbezeichnung: XJ 600 Leistung: 37
Typ: Tourer Anzahl Gänge: Sechsganggetriebe (manuell)
Farbe: Grau Startertyp: Elektrostarter
Metallic-Lackierung: Ja Antriebsart: Kette
Erstzulassungsdatum: 07.04.1988 Herstellungsland und -region: Japan
Kilometerstand: 49280 HU // AU (Ablaufdatum): 201707

Yamaha, XJ 600, gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Sehr schöne Yamaha XJ 600, EZ 04 / 1988 – fast Oldtimer,  49.280 km,
letzter TÜV Bericht mit 49.226 km am 11.07.2015 – „ohne festgestellte Mängel“, läuft sehr schön und rund, Motor ist trocken (kein Ölverbrauch),
TÜV und AU bis 07 / 2017, Bereifung ist noch TOP (siehe Bilder), 2x Schlüssel vorhanden, dem Alter entsprechend normale Gebrauchsspuren (Bilder wurden aktuell angefertigt).
Einfach Helm auf und es geht los.
Das Motorrad steh wegen Platzmangel bei der Fa. Autoservice Massenheim in 61118 Bad Vilbel, Homburger Str.119
und kann Montag - Freitag von 8:30 - 17:30 Uhr nach kurzer telefonischer Absprache (06101/ 542069) unproblematisch besichtigt werden. Falls eine Besichtigung am Wochenende erwünscht ist, kontaktieren Sie mich bitte unter 0176/ 56164001.
Gebe das Motorrad nur wegen einer Neuanschaffung und schweren Herzens ab!!
Über den Preis kann man noch sprechen ;-)
WICHTIG : Der Käufer verpflichtet sich das Motorrad innerhalb 1 Woche gegen Barzahlung abzuholen ! 
Vorweg sei gesagt, dass bei einer Online-Auktion, wie sie bei Ebay stattfindet, mit Auktionsende ein verbindlicher Kaufvertrag i.S.d. §§ 433 ff BGB zustande kommt.Wer also etwas bei Ebay „ersteigert“ und nicht bezahlt, wird vom Verkäufer auf Kaufpreiszahlung verklagt und muss dann auch noch die Gerichtskosten sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung, d.h. Anwaltsgebühren und
Inkassokosten zahlen. Dies ist eine Angebot im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Bietende /Käufer nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe/Kauf an. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. im Falle des Sofortkaufes, gelten alle Mängel, als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und /oder Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Der Artikel wird „so wie er ist“ verkauft! Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen.