Yamaha Yzf R125 “Die Kratzer an den Seiten sind entstanden während mein Vorgänger in

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Artikelmerkmale Verkäufernotizen:
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“Die Kratzer an den Seiten sind entstanden während mein Vorgänger in eine Kurve bzw. 2 Kurven weggerutscht ist!Es sind lediglich nur Kratzers entstanden!!! KEINE WEITEREN SCHÄDEN ALLES WEITERE IST TOP”
Erstzulassungsdatum: 10.07.2008 Startertyp: Elektrostarter
Kilometerstand: 40284 Antriebsart: Kette
Anzahl Gänge: Sechsganggetriebe (manuell) Anzahl der Vorbesitzer: 2

Yamaha Yzf R125 gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

 An alle, die Interesse haben an meinem Motorrad!!
Die Kratzer an den Seiten sind entstanden während mein Vorgänger in eine Kurve bzw. 2 Kurven weggerutscht ist!
Es sind lediglich nur Kratzers entstanden!!! KEINE WEITEREN SCHÄDEN ALLES WEITERE IST TOP
Rufen Sie mich bitte an, denn am Telefon lässt es sich besser unterhalten als mehreren E-Mails
Danke
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Zur Yamaha:
Baujahr 25.07.2008
Kilometerstand: 40284
Sportler/Supersportler
Sechsganggetriebe (manuell)
Elektrostarter
Kette
Ich bin der 3 Besitzer!
Kratzspuren (Siehe Bild)
Reifen Bremse ok Motor läuft super technisch in einem guten Zustand,
El. Drosslungskit auf 80km/h kann mitgegeben werden
Reifen hinten so gut wie neu wenige km gefahren
Neu und unbenutz Ctek MXS 5.0 Ladegerät
(Mit automatischem Temperaturausgleich) gibt es dazu
TÜV bis 09.2014
die Maschine ist angemeldet.
Alle Papiere vorhanden sprich CoC, Bedienungsanleitung, Scheckheft, Fahrzeugschein u. Brief sowie zweiten Fahrzeugschlüssel.
GARAGENFAHRZEUG !
 ACHTUNG: zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. * Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. * Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und in den AGB geregelt!). * Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufpreis. Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen. Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.