Mercedes Benz 250 SE 1966 dunkelblau restauriert und im sehr guten Zustand

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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Marke: MERCEDES BENZ
Leistung: 110 Modell: 250 SE - W108
HU: 03.2018 Typ: Limousine
Kraftstoff: Benzin Farbe: dunkelblau
Getriebe: Manuelle Schaltung Anzahl Türen: 4
Komfortausstattung: Schiebedach, Servolenkung Datum der Erstzulassung: 15.08.1970
Unfall-/Bastlerfahrzeug: Kein Unfall-/Bastlerfzg. Kilometerstand: 114.000
Herstellungsland und -region: Deutschland

Mercedes Benz gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung

Mercedes Benz 250 SE - W108
Ich biete hier einen Mercedes Benz 250 SE in einem gutem Zustand an
Bevor ich hier nun mehr über dieses Fahrzeug schreibe,  lassen Sie doch einfach mal die Bilder auf sich wirken. Oftmals erklären Bilder mehr als Worte. Wenn Sie dann noch Fragen und Interesse haben, dann rufen Sie mich an
   
Das Fahrzeug hat Erstzulassung 15. August 1966 und bei mir nun in dritter Hand und stammt aus Frankreich und war im ersten Jahr ein Vorführwagen von Mercedes Benz und seit November 1967 bei einer Privatperson zugelassen und wurde im Jahre 1982 abgemeldet und in einer Lagerhalle untergebracht, wo ich diesen über einen Händler im Jahre 2008 erworben habe.
Innen hat er die langen Armlehnen, die zeitgenössischen W108er Hasenohrkopfstützen wurden nachgerüstet, das Holz ist das absolut sehr seltene Ebenholz Makassar und noch im polierten Originalzustand. Auch die A-Säule und oben am Dach quer und natürlich an allen Türrahmen ist dieses Holz als Verkleidung verbaut worden. Normalerweise gab es Makassar nur im 300er. Das Radio ist ein zeitgenössisches Becker Europa und als Sonderzubehör hat er ein elektrisches Schiebedach und einen rechten Aussenspiegel
Ich würde fast sagen, der Wagen ist eigentlich optisch angehend in einem Jahreswagenzustand, wobei dies bei einem rund 50 Jahre altem Fahrzeug natürlich eine unzutreffende Aussage ist, aber er wirkt schon recht wertig und die Leute sagen tatsächlich, ... der sieht ja fast aus wie neu
Technisch könnte irgendwann mal die Kupplung gemacht werden, was nicht unbedingt gleich sein müsste, dies wird aber die nächsten Jahre kommen. Ich habe den Kupplungssatz schon gekauft und dieser ist auch mit dabei. Die Hinterachse ist noch in Ordnung, aber die 50 Jahre sind schon leicht merklich, das gleiche gilt für die vorderen Achsteile .... wohlbemerkt leicht merklich, diese Sachen sind sicherlich irgendwann mal zu machen, aber nicht bedingt gleich notwendig und auch der TÜV hat nichts davon auch nur annähernd bemängelt. Natürlich könnte man diese Fahrwerks- und Achssachen noch machen, um das Fahrzeug zustandstechnisch abzurunden, aber ich habe mir nun einen komplett zerlegten R107 - 350 SL gekauft, der noch zwei SLC als Teileträger mit dabei hat und nun geht es mir mitunter um Platz und auch die Zeit, mich dem anderen Projekt widmen zu können. Sicherlich geht alles immer noch besser zu machen, aber es muss erst einmal jemand einen in einem solchen Zustand vorweisen und sich auch von ihm trennen wollen.
Rückfragen kann ich Ihnen unter 06151 - 424342 beantworten ... ggf. durchklingeln lassen !
Hier das übliche an Rechtsinformation: Dies ist ein Verkauf im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Natürlich ist jederzeit eine Probefahrt möglich u. auch v. mir gewünscht. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht genießt. Auch übernehme ich keinerlei Garantien und das Fahrzeug wird so wie es ist als Gebrauchtfahrzeug verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bei Spaßbietern oder Vertragsbruch durch den Käufer gilt das Urteil vom AG Bremen, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05