SAAB 900 TURBO 16V CABRIO Bj.'88 Klassiker “Fzg befindet sich in einem gebrauchten
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Artikelmerkmale
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“Fzg befindet sich in einem gebrauchten Zustand. Die für Saab kritischen uns typischen "Schwachstellen" sind jedoch Okay. Das Fzg war die letzte Jahre trocken gelagerd. Nur am Kotflügel links ist eine Roststelle.” |
Marke: | Saab | Getriebe: | Automatik |
Modell: | 900 Cabrio Turbo 16V | Metallic-Lackierung: | Ja |
Farbe: | Grau | Komfortausstattung: | Elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Ledersitze, Servolenkung, Zentralverriegelung |
Anzahl Türen: | 3 | Sicherheitsmerkmale: | ABS |
Datum der Erstzulassung: | 30.06.1988 | Hi-Fi-/ Navigation: | Radio / CD |
Kilometerstand: | 160000 | Außenausstattung: | Leichtmetallfelgen |
Leistung: | 130 | Typ: | Cabrio/Roadster |
Kraftstoff: | Benzin |
SAAB 900 TURBO gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
SAAB 900 CABRIO TURBO 16V Baujahr 1988. Fzg befindet sich in einem gebrauchten Zustand. Die für Saab kritischen und typischen "Schwachstellen" sind Okay. Das Fzg war die letzten Jahre trocken gelagerd. Nur an eine Stelle am Kotflügel links ist ein loch, weiter ist es ohne Rost. Die Innenausstattung musste jedoch erneuert werden. Das Elektrisches Dach is Okay. Motor Lauft und Fzg bewegt sich. Wurde aber um sicher zu gehen alles vorher kontrollieren. Die Klima arbeitet nicht. Das Fzg ist wirklich ein neues Leben werd und kan mit geringem Aufwand in stand gesetzt werden. Kilometerstand gunstig. Leichtmetall Felgen. Fzg hat holländische Papiere.
Hier das übliche und notwendige an Rechtsinformation: Dies ist eine Versteigerung oder Verkauf im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Natürlich ist jederzeit eine Besichtigung möglich u. auch v. mir gewünscht. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht genießt. Auch übernehme ich keinerlei Garantien und das Fahrzeug wird "so wie es ist" als Gebrauchtfahrzeug verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bei Spaßbietern oder Vertragsbruch durch den Käufer gilt das Urteil vom AG Bremen, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05.
Hier das übliche und notwendige an Rechtsinformation: Dies ist eine Versteigerung oder Verkauf im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Natürlich ist jederzeit eine Besichtigung möglich u. auch v. mir gewünscht. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht genießt. Auch übernehme ich keinerlei Garantien und das Fahrzeug wird "so wie es ist" als Gebrauchtfahrzeug verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bei Spaßbietern oder Vertragsbruch durch den Käufer gilt das Urteil vom AG Bremen, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05.