Moto Guzzi V50III
Kaufpreis: Є 2,59 Angebot machen
Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Moto Guzzi | |
Anzahl Gänge: | Fünfganggetriebe (manuell) | Modellbezeichnung: | V50III |
Startertyp: | Elektrostarter | Farbe: | Rot |
Antriebsart: | Kardan | Erstzulassungsdatum: | 31.03.1983 |
HU / AU (Ablaufdatum): | 10.2016 | Kilometerstand: | 38000 |
Anzahl der Vorbesitzer: | Mehr als 4 | Hubraum: | 500 |
Zusätzliche Ausstattungsmerkmale: | Koffer/Top-Case | Leistung: | 36 |
Moto Guzzi gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Oldtimer von 1983, wurde nur wenig gefahren. Ist umgebaut auf Bleifrei. Ein Seitenkoffer ist vorhanden. Guzzi läuft gut, hat schon mal ihre Zicken. Ab 130/140km/h ruckelt es schon mal, ist sicherlich nur eine Einstellung am Gaszug oder Vergaser. Hat jetzt ein Saisonkennzeichen.
Leider bin ich durch die neue EU-Gesetzgebung gezwungen, folgenden Zusatz zu machen:
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen evtl. gesetzlich zustehende Gewährleistung bei Gebrauchtwaren (mit Ausnahme evtl. bestehender Herstellgarantien) zu verzichten.
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung (Garantie) auch bei Neu- und Gebrauchtwaren für Privatverkäufer vor. Jeder ebay-Käufer könnte also 52 Wochen nach Kauf hingehen, die Ware als nicht mehr funktionsfähig deklarieren und Ersatz verlangen.
Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach Deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sich mich von diesen Gewährleistungen frei.
Schließlich bin ich als Privatperson nicht in der Lage, Garantie auf die von mir als Ware verkauften Güter zu geben. Die Ware befindet sich im beschriebenen Zustand und hat keine mir sonstigen bekannten oder verdeckten Mängel. Die Konsequenz aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
Bieten sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Eine Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen!
Leider bin ich durch die neue EU-Gesetzgebung gezwungen, folgenden Zusatz zu machen:
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen evtl. gesetzlich zustehende Gewährleistung bei Gebrauchtwaren (mit Ausnahme evtl. bestehender Herstellgarantien) zu verzichten.
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung (Garantie) auch bei Neu- und Gebrauchtwaren für Privatverkäufer vor. Jeder ebay-Käufer könnte also 52 Wochen nach Kauf hingehen, die Ware als nicht mehr funktionsfähig deklarieren und Ersatz verlangen.
Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach Deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sich mich von diesen Gewährleistungen frei.
Schließlich bin ich als Privatperson nicht in der Lage, Garantie auf die von mir als Ware verkauften Güter zu geben. Die Ware befindet sich im beschriebenen Zustand und hat keine mir sonstigen bekannten oder verdeckten Mängel. Die Konsequenz aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
Bieten sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Eine Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen!