Suzuki VX 800 TÜV bis Mai 2019
Kaufpreis: Є 66,00 Angebot machen
Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Marke: | Suzuki | |
Anzahl der Gänge: | Fünfganggetriebe (manuell) | Modell: | VX |
Modifizierter Artikel: | Nein | Farbe: | Rot |
Startertyp: | Elektrostarter | Datum der Erstzulassung: | 19901024 |
Antriebsart: | Kardan | Kilometerstand: | 90000 |
HU / AU (Ablaufdatum): | 20190500 | Hubraum: | 805 ccm |
Submodell: | VX | Leistung: | 52 PS |
Suzuki VX 800 gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Hallo,
Ihr bietet auf eine fahrbereite Suzuki VX800 mit TÜV bis Mai 2019. Sie ist nicht mehr ganz taufrisch mit normalen Alterungs-/Abnutzungserscheinungen. Sie hat immer gute Dienste geleistet und wurde pfleglich behandelt .
Am besten ist es wenn sich jeder Interessent persönlich ein Bild vor Ort macht, damit es keine Missverständnisse hinterher gibt. Das ist keine Pflicht, aber wäre erwünscht, da es keine Nachverhandlungen bezüglich des Zustandes oder Preises bei dieser Auktion geben wird.
Wer Fragen hat oder weitere Bilder benötigt, kann sich gerne melden.
Das Motorrad muss innerhalb einer Woche bezahlt und abgeholt werden. Spaßbieter hören vom Anwalt.
ACHTUNG: zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen:
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird so wie er ist von Privat verkauft, dies bedeutet:
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit
einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende
Gewährleistung/Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Wundern sie sich bitte nicht über diese Erklärung, denn sie wird schon in kurzer Zeit
so oder ähnlich in jedem -Angebot stehen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer,denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufpreis.
Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen.
Noch einiges zur Klarheit:
Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung
im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgeset es handelt. Dies bedeutet für
den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
Dieser Text kann von Jedermann kopiert und verwendet werden.
Ihr bietet auf eine fahrbereite Suzuki VX800 mit TÜV bis Mai 2019. Sie ist nicht mehr ganz taufrisch mit normalen Alterungs-/Abnutzungserscheinungen. Sie hat immer gute Dienste geleistet und wurde pfleglich behandelt .
Am besten ist es wenn sich jeder Interessent persönlich ein Bild vor Ort macht, damit es keine Missverständnisse hinterher gibt. Das ist keine Pflicht, aber wäre erwünscht, da es keine Nachverhandlungen bezüglich des Zustandes oder Preises bei dieser Auktion geben wird.
Wer Fragen hat oder weitere Bilder benötigt, kann sich gerne melden.
Das Motorrad muss innerhalb einer Woche bezahlt und abgeholt werden. Spaßbieter hören vom Anwalt.
ACHTUNG: zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen:
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird so wie er ist von Privat verkauft, dies bedeutet:
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit
einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende
Gewährleistung/Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Wundern sie sich bitte nicht über diese Erklärung, denn sie wird schon in kurzer Zeit
so oder ähnlich in jedem -Angebot stehen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer,denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufpreis.
Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen.
Noch einiges zur Klarheit:
Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung
im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgeset es handelt. Dies bedeutet für
den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
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