Vespa Piaggio PK 50 ohne Blinker (original) eine der ersten!
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Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. | Hersteller: | Piaggio | |
Hubraum: | 50 | Typ: | Vespa PK 50 |
Anzahl Gänge: | Vierganggetriebe (manuell) | Farbe: | Blau |
Startertyp: | Kickstarter | Kilometerstand: | 22546 |
Vespa Piaggio gebraucht günstig kaufen
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Fahrzeugbeschreibung
Verkaufe eine Vespa PK 50 ohne Blinker (original!) - eine der ersten hergestellen PK-Modelle! von diesem Modell ohne Blinker wurden nur 16.411 Stk. gebaut!Kilometerstand lt. Tacho: 22.546 km Der Motor läuft einwandfrei, die Gänge halten und die Kupplung trennt sauber - der Tank ist rostfrei. Die Vespa ist in einem sehr guten Zustand, keine Durchrostungen oder arge Beschädigungen (siehe Bilder), die Vespa hat aber Gebrauchsspuren Der genaue Zustand des Rollers sollte persönlich, vor Ort bestimmt werden.eine Kopie der italienischen Papiere ist vorhanden und wird mitgegeben, natürlich auch die Schlüssel. Probefahrt und Besichtigung kann jederzeit (abends) gerne vereinbart werden! Dieses Fahrzeug wird ausdrücklich als Restaurationsobjekt ohne jegliche Garantie verkauft - Bastlerfahrzeug! Fahrzeug könnte gegen Kostenersatz auch zugestellt werden, bitte aber vor Ersteigerung speziell danach fragen, damit keine Missverständnisse auftreten. Versandkosten innerhalb Österreichs ca. 120 Euro, nach Deutschland müsste abgeklärt werden. Für Fragen bin ich auch gerne telefonisch erreichbar: 0043 / 664 / 65 25 880 Auf Grund des neuen Gesetzes bei Gebrauchtwaren der für Privatverkäufer unverzichtbare Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Gewerbetreibenden tragbar sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht geniesst. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Rückgabe ausgeschlossen! Bitte stellen Sie etwaige Fragen vor dem Bieten!