Vespa et2 roller 50 ccm super zustand tolles Angebot

Kaufpreis: Є 789,00 Angebot machen

Artikelmerkmale
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Typ: Motorroller
Hubraum: 49 Modellbezeichnung: ET2
Kilometerstand: 20380 Hersteller: Piaggio
Erstzulassungsdatum: 06.12.1999 Antriebsart: Kardan
Farbe: Blau Anzahl der Vorbesitzer: 1
Startertyp: Elektro- & Kickstarter Leistung: 2,7 KW

Vespa et2 gebraucht günstig kaufen

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Fahrzeugbeschreibung


Vespa Typ C16
kleines Nummerschild, 50km/h,
vorne etwas Rost siehe Bilder, ansonsten Technisch ok
(voll funktionsfähig)
mit Papieren und Schlüssel, Helmfach unterm Sitz, vorne Stauraum und Gepäckträger.
Wettererprobt und trotzdem immer angesprugen. Hat mich nie im Stich gelassen.
Privatverkauf, daher keine Garantie.
Wir behalten uns vor das Angebot vorzeitig zu beenden, da wir es auch anderweilig angeboten haben.
Bei Fragen bitte melden!
Spassbieter können gleich mal wegbleiben oder bekommen Post vom Anwalt.
Bitte bis zum Schluss lesen!
Nachverhandlung oder kann man da was mit dem Preis machen ist nicht!
Besichtigung
Kann gerne in 88693 Deggenhausen am Bodensee besichtigt werden.   
Versand:  
Ein Transport kann mit einer speziellen Motorrad Logistik deutschlandweit (außer Inseln) für 99,- € durchgeführt werden.   
Ich empfehle jedem Bieter, sich den Roller vor Gebotsabgabe anzusehen und selber eine Zustands Prüfung durchzuführen, damit es keine Missverständnisse gibt, wer dies nicht tut, akzeptiert den Roller so wie er ist. Bei Fragen bitte Mail senden.  
Achtung: Wegen des neuen EU-Rechts weise ich ausdrücklich darauf hin: Es handelt sich um einen ungeprüften Verkauf eines Rollers, ich schließe hiermit jegliche Ansprüche zum Umtausch oder der Gewährleistung meiner Auktion aus. Verkauf erfolgt als Bastlerroller, Restaurationsobjekt zum selber Herrichten. Damit ist Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen. 
Standort: 88693 Deggenhaussen  
Versand muss selber organisiert werden. Hier ein paar Speditionen:  
www.motorrad-quad-transport.de    
www.mototransporter.de  
www.teambike-trans.de  
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Rechtsverbindliche Kaufverträge können auch in einer Internetaktion
per Mausklick erfolgen. Bei dieser nicht gewerblichen Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu
Verbraucher nach BGB. Eine E-Bay-Auktion ist ein wirksamer Kaufvertrag, der von beiden Parteien eingeklagt werden kann.
Für Sie bedeutet dies, dass auch Sie sich unwiderruflich verpflichten, die ersteigerte Ware zu dem von Ihnen hier
gebotenen Auktionspreis abzunehmen! Die Rückgabe, Wandlung oder Umtausch ersteigerter Artikel ist ausgeschlossen.
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler
tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Beachten Sie bitte deshalb die folgenden
Verkaufsbedingungen: Der Artikel wird so wie er ist von Privat verkauft, das bedeutet: Sie ersteigern einen gebrauchten
Artikel so wie er steht und liegt. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen
gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher
Haftung, Gewährleistung und Garantie angeboten. Die Abholung und Barzahlung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Sollte nach
dieser Frist nach Auktionsende noch keine Abholung und Barzahlung erfolgt sein, habe ich als Verkäufer das Recht vom
Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser Schadenersatz sieht wie folgt aus:
Übernahme sämtlicher Ebay Gebühren und 30 % des Kaufpreises bzw. des Höchstgebotes. Es gelten die Ebay-Auktionsbedingungen!
Ich beschreibe den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen. Ich bestätige, dass der angebotene Artikel mein frei verfügbares
privates Eigentum ist bzw. meiner freien Verfügungsgewalt zwecks Verkaufes unterliegt.
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen: 
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass rechtsverbindliche Kaufverträge im Internet per Mausklick erfolgen. 
Dies ist eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Nr. 4 Abs. 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. 
Jeder Bieter wird hiermit aufgefordert, den Artikel vor Gebotsabgabe zu prüfen. Der Bieter erkennt diese Klausel mit der Gebotsabgabe an. 
Die Ware ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben – jedoch sind Irrtümer nicht ausgeschlossen – Die Artikelbeschreibung ist keine verbindliche Beschreibung der Güte/Umfang der Ware. Mit der Abgabe des Gebotes gelten alle Mängel – gleich ob diese bekannt oder unbekannt sind – als akzeptiert. 
Bieter haben die Möglichkeit alle ihre Fragen vor Gebotsabgabe zu stellen und auch die Ware zubesichtigen/begutachten. 
Dieser Verkauf ist eine Privatauktion, daher keine Gewährleistung/Rückgabe und/oder Preisminderung. Die Ware muss innerhalb von 7Tagen bezahlt werden. 
Bieter, welche die Ware trotz Auktionszuschlag nicht übernehmen erklären sich ausdrücklich mit einem Schadenersatz in Höhe von 30% des Auktionspreises einverstanden. 
Durch Abgabe des Gebotes erklären sie sich damit einverstanden, dass es sich bei diesem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. 
Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass dieser kein Widerrufsrecht gem. des Fernabsatzgesetzes genießt. 
Bieter werden vor Gebotsabgabe ausdrücklich zur Prüfung der Ware aufgefordert. Der Artikel wird „so wie er ist“ von Privat verkauft. 
Dies bedeutet, dass der Bieter sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf die, ihm nach EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung bei Gebrauchtwaren gänzlich zu verzichten. Bieten Sie nur, wenn Sie sich mit den aufgeführten Bedingungen ausdrücklich einverstanden erklären.